Verein

Stellungnahme von FUSS e.V.

Nicht zuletzt aufgrund der zunehmend heftiger geführten Klimadiskussion ist die Erkenntnis gereift, dass der Verkehrssektor mit seiner stetigen Steigerung der CO2-Emissionen dem Klimaziel der Halbierung der Klimagase bis 2050 zuwider läuft. Nun erzeugt der Fußverkehr keine Luftschadstoffe wie Staub, Stickoxid oder Klimagase und ist im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilität die ideale Verkehrsart. Dies aber führte bisher dazu, dass der Fußverkehr auf Bundes-, Landes- und Kreisebene fast unbeachtet blieb. Man ging davon aus, dass der Mensch ohnehin läuft und dass man sich um dessen Bedürfnisse als Fußgängerinnen und Fußgänger nicht kümmern muss. Das hat in vielen Städten dazu geführt, dass der Fußverkehr abnimmt und der Radverkehr, um den man sich in den letzten Jahren mehr gekümmert hat, zunimmt. Damit hat man aber lediglich den Modal Split innerhalb des Umweltverbundes etwas verlagert und ist in der Vorgabe, den Anteil des nachhaltigen Verkehrs zu erhöhen, keinen Schritt weiter gekommen. Der Fußverkehr muss beachtet und eigenständig gefördert werden.

Das Bundesland Brandenburg hat 2017 eine Mobilitätsstrategie 0 herausgegeben. Sie stellt ein verkehrspolitisches „Leitbild“ dar und „Soll wie ein Kompass die richtige Richtung zum Ziel anzeigen“ (1), ist aber keineswegs so verbindlich, wie es z.B. ein Mobilitätsgesetz wäre. Der Fußverkehr als eigenständige Verkehrsart und als das Bindeglied aller anderen Verkehrsarten ist in dieser Mobilitätsstrategie zumindest an einigen wenigen Stellen erwähnt.

Im Kapitel zur Verkehrs- und Dateninfrastruktur

wird der Absatz zum „Rad- und Fußverkehr“ wie folgt eingeleitet: „Anlagen für den Rad- und Fußverkehr haben eine zentrale Rolle für die innerörtliche Mobilität. Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit stellen an die lokalen Wegenetze besondere Anforderungen bei der Gestaltung, der Barrierefreiheit und der Funktionsvielfalt in urbanen Wohn- und Mischgebieten. Das gilt auch besonders vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung und dem Bestreben der Städte, die Kernlagen städtebaulich aufzuwerten und eine `Stadt der kurzen Wege` zu entwickeln.“ (2) Anschließend geht es im Text ausschließlich um den Radverkehr und hier schwerpunktmäßig um Außerortsradwege. Außerörtliche Fußwegeverbindungen werden nicht erwähnt. Das Land Brandenburg hatte in seinem im Februar 2003 vom Kabinett beschlossenen Integrierten Verkehrskonzept IVK 2002 das Weitwanderwegenetz gesondert aufgeführt, bestehend aus den Europäischen Fernwanderwegen E10 und E11 sowie den 66-Seen-Rundwanderweg. Der Erhalt und auch die weitere Herausbildung bis zu „vermarktungsfähigen Produkten“ wurde als Zielvorgabe der Landesregierung für die kommenden Jahre bezeichnet. Der Freizeitverkehr ist in dieser Mobilitätsstrategie nur für „touristische Radwege“ erwähnt.

Im Kapitel Klima und Umwelt

wird der Fußverkehr nicht erwähnt und im Abschnitt über die Verkehrslärmbelästigung (3) fehlt leider jegliche Anmerkung zu den Lärmerzeugern (sogenannte Motor-, Flug- oder Motorbootsport), die die Fußgänger und Wanderer mittlerweile stärker stören als die „Motorengeräusche der Fahrzeuge“ im Straßenverkehr. Auch Motorräder tauchen im Text nicht auf.

Im Kapitel über das Mobilitätsverhalten

wird immerhin ausgeführt: „Das klassische Verkehrsmittelangebot setzt sich aus den Modi `Fußverkehr`, `Radverkehr`, `ÖPNV` und dem motorisierten Individualverkehr `MIV` im Personenverkehr für den Nahbereich zusammen. Durch die Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnologien hat sich die Möglichkeit einer intelligenten Verknüpfung der klassischen Verkehrsmittel in den vergangenen Jahren stetig verbessert.“ (4) Das war es dann auch schon und

nur im Abschluss wird der Fußverkehr noch einmal genannt: „So legen Brandenburger Vorschulkinder knapp zwei Drittel ihrer Wege im Auto zurück. Diesen Kindern fehlt häufig von klein auf der selbst verständliche Erwerb eigener Verkehrskompetenz zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bussen und Bahnen.“ (5)

Im Kapitel „Mobilität umweltfreundlich gestalten“

tauchen dann die Fußgänger wieder bei der Zielvorgabe auf, „den Anteil des Umweltverbundes (Fuß, Rad, Öffentlicher Verkehr) am Modal Split von 47 Prozent (2008) auf über 50 Prozent in 2030 erhöhen“. (6) Bei der Fragestellung, „Wie will die Landesregierung das Ziel erreichen?“ wird es dann gleich drei Mal etwas konkreter:

  • • „Unterstützung von Strategien für eine Stärkung der Nahmobilität (z.B. Radverkehrsinfrastruktur Pedelecs, Fußverkehr, `Teilen statt Besitzen`/ Car- und Bikesharing…“
  • • „Konzepte für eine umweltfreundliche (Nah)Mobilität in integrierten Stadtentwicklungskonzepten als Grundlage der Förderung, um die `Stadt der kurzen Wege´ zu unterstützen“ sowie
  • • „Landesinitiative `Stadt zu Fuß` gründen zur Erhöhung des Modal-Split-Anteils des Umweltverbundes“ (7)

Die Herausforderungen, die sich durch den Fußverkehr für die mobilitätsbezogene Infrastruktur ergeben, müssen in der Tat vor Ort, also hauptsächlich in den Städten und Dörfern geklärt werden - die Weichen für eine notwendige Verkehrs- oder Mobilitätswende mit einer Prioritätensetzung für den Umweltverbund (Fuß, Rad, Bus und Bahn) aber sind auf allen Ebenen zu stellen. Insofern ist Brandenburger Mobilitätsstrategie durchaus an einigen Stellen ein Signal in Richtung „Verkehrswende“, doch letztlich soll alles gefördert werden, von der Flugverkehrsanbindung bis zum Fußverkehr. Die Ernüchterung, wo denn nun die Schwerpunkte sind, erfolgt nach der Haushaltsfestlegung. Jetzt, in etwa zur Halbzeit bis zur geplanten „Berichterstattung und Überprüfung der Strategie […] in einem 5-Jahres-Rhythmus“ (8) 2022 ist zumindest in den erwähnten Fragen zum Fußverkehr noch nicht allzu viel geschehen.

 

Die Broschüre der Landesregierung zur Mobilitätsstrategie gibt es zum Download hier

 

1 Ebenda, Ziel und Funktion der Mobilitätsstrategie, Untertext zu Abb. 3, Seite 7

2 Ebenda, Abschnitt 2.2.4, Seite 18

3 Ebenda, Abschnitt 3.1, Seite 22

4 Ebenda, Abschnitt 3.4, Seite 29

5 Ebenda, Abschnitt 3.4, Seite 30

6 Ebenda, Abschnitt 4.6, Dies bedeutet:, 2. Spiegelstrich, Seite 37

7 Ebenda, Abschnitt 4.6, Wie will die Landesregierung das Ziel erreichen?, 4., 5. Und 9. Spiegelstrich,. Seite 38

8 Ebenda, Abschnitt 5 Ausblick, Seite 40

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5. Newsletter-Tracking

Die Newsletter von FUSS e.V. enthalten modifizierte Links, die eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse mit dem Programm "Piwik" ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand der modifizierten Links kann FUSS e.V. erkennen, ob und wann ein solcher Link von einer betroffenen Person aufgerufen wurde.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen modifizierten Links erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren . Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, durch eine Mail an den Verein diese Löschung der personenbezogenen Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen.

5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite von FUSS e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Verein sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Webanalyse mit Matomo

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7. Datenverarbeitungen auf unserer Facebook-Fanpage

Bei dem Besuch unserer Facebook-Seite, über die wir unseren Verein darstellen, über unsere Angebote informieren und mit unseren Interessenten kommunizieren, werden bestimmte Informationen über Sie verarbeitet. Allein Verantwortlicher für diese Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Facebook Ireland Ltd (Irland/EU). Weitere Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook erhalten Sie hier.

  • a) Verarbeitung von Seiten-Insights

    Facebook stellt uns für unsere Facebook-Seite in anonymisierter Form Statistiken und Einblicke bereit, mit deren Hilfe wir Erkenntnisse über die Arten von Handlungen erhalten, die Personen auf unserer Seite vornehmen (sog. „Seiten-Insights“). Diese Seiten-Insights werden auf der Grundlage von bestimmten Informationen über Personen, die unsere Seite besucht haben, erstellt. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Facebook und uns als gemeinsam Verantwortliche. Die Verarbeitung dient unserem berechtigten Interesse, die Arten von vorgenommenen Handlungen auf unserer Seite auszuwerten und unsere Seite anhand dieser Erkenntnisse zu verbessern. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Wir werden die über die Seiten-Insights erhaltenen Informationen in keinem Fall über den Bezug zu „Gefällt mir“-Angaben für unsere Seite einem bestimmten Facebook-Profil zuordnen. Wir haben mit Facebook eine Vereinbarung über die Verarbeitung als gemeinsam Verantwortliche getroffen, in der die Verteilung der datenschutzrechtlichen Pflichten zwischen uns und Facebook festgelegt ist. Einzelheiten über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung von Seiten-Insights und die zwischen uns und Facebook abgeschlossene Vereinbarung erhalten Sie hier.

  • b) Verarbeitung von Daten, die uns über unserer Seite mitgeteilt werden

    Wir verarbeiten außerdem Informationen, die Sie uns über unsere Facebook-Seite zur Verfügung gestellt haben. Solche Informationen können der Facebook-Name, Kontaktdaten oder eine Mitteilung an uns sein. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten nur, wenn wir Sie zuvor ausdrücklich dazu aufgefordert haben, uns diese Daten mitzuteilen, etwa im Rahmen einer Umfrage oder eines Gewinnspiels. Diese Verarbeitungen durch uns erfolgt als allein Verantwortlicher.
    Sofern sich Ihre Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrages mit uns richtet, ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Ansonsten verarbeiten wir die Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses, mit anfragenden Personen in Kontakt zu treten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist dann Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.

8. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

9. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei FUSS e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der FUSS e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von FUSS e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft FUSS e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter von FUSS e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der FUSS e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der FUSS e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der FUSS e.V. wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    FUSS e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet FUSS e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der FUSS e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird FUSS e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei FUSS e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter von FUSS e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft FUSS e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

10. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu PayPal als Zahlungsart

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11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

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12. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

13. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

14. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

15. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusster Verein verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

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Mobilitätkonzept für den Landkreis Oberhavel 2040
zur Umsetzung der „Mobilitätsstrategie 2030“ des Landes Brandenburg


Empfehlung konkreter Maßnahmen
Gemeinsame erste Stellungnahme von FUSS e.V. und UBD e.V.*
Die empfohlenen Maßnahmen beschränken sich auf solche, die in der Zuständigkeit der Akteu-re des Landkreises bzw. in der Zusammenarbeit des LK mit den Gemeinden liegen; sie ergän-zen die Maßnahmen in der Zuständigkeit der Landesregierung, die in der „Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030“ (im folgenden Text: MSB 2030) als Absicht der Landesregierung genannt sind, allerdings teilweise der Konkretisierung bedürfen.

 

Themenbereiche / Module


Angesichts der in der 1. Mobilitätskonferenz Oberhavel am 18. Juni 2019 vorgestellten Zielvorgaben sollte der Umweltverbund in der im Folgenden vorgeschlagenen Reihen-folge der 12 Module in Priorität gesetzt werden und zwar in der üblichen Form „Fuß-, Rad- und ÖV“. In der verkehrswissenschaftlichen Diskussion hat sich durchgesetzt, dass Fuß- und Radverkehr eigenständige Verkehrsarten darstellen und deshalb in maßnah-menorientierten Strategien auch eigenständiger Kapitel bedürfen. Bei einer gemeinsa-men Darstellung, wird in der Regel der Fußverkehr nach der Überschrift nicht mehr er-wähnt (siehe auch MSB 2030, 2.2.4). Des Weiteren stellt sich die Frage, ob der Wasserver-kehr im LK eine derartige Bedeutung hat, oder ob er nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden kann. Der für den LK nicht unbedeutende Freizeitverkehr lässt sich den entspre-chenden Verkehrsarten zuordnen, nicht aber der ebenso wesentliche Pendlerverkehr.
Wir empfehlen deshalb folgende Veränderung in der Grundstruktur mit den entspre-chenden Untergliederungen:
1. Mobilität in allen Räumen stabilisieren bzw. sichern
2. Modal Split, Verkehrsoptimierung und Verkehrsvermeidung
3. Fußverkehr
4. Radverkehr
5. Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr (ÖV)
6. Motorisierter Individualverkehr (MIV)
7. Pendlerverkehre
8. Flugverkehr
9. Güter- und Werkverkehre sowie Fuhrparke öffentlicher Verwaltungen
10. Elektromobilität
11. Digitalisierung und Vernetzung
12. Öffentlichkeitsarbeit und bürgerschaftliches Engagement
Die folgenden Vorschläge für konkrete Maßnahmen beziehen sich nur auf den Teil der genann-ten Themenbereiche, in denen die Belange der Stellung nehmenden Verbände in besonderer Weise berücksichtigt sind.

Fußverkehr

Verkehr zu Fuß ist immer noch die verkehrspolitisch am wenigsten beachtete und unter-stützte Art der Fortbewegung, obwohl der Fußverkehr in Stadt und Land eine große Rol-le spielt, die natürlichste Fortbewegungsart und unmittelbar gesundheitsfördernd ist und im Übrigen Voraussetzung jeder anderen Verkehrsmittelnutzung ist. Diese Feststellung
gilt uneingeschränkt auch für den LK OHV. Auch mit Blick auf die alternde Bevölkerung ist komfortables zu Fuß gehen ein wichtiges Ziel. Der Landkreis hat es zusammen mit den Gemeinden in der Hand, den Anteil des Fußverkehrs am Modal Split zu erhöhen, mindestens aber zu sichern, insbesondere durch die folgenden Maßnahmen:
• Motivierung und Unterstützung durch den LK zur Erstellung einer Fußverkehrsstra-tegie (nach MSB, 4.6, 4. Maßnahme) insbesondere zur Netzausbildung von Fußwegever-bindungen in den Städten mit über 20.000 Einwohnern (Oranienburg, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf) und Einbindung dieser Aktivitäten als Pilotprojekte in die Landes-initiative „Stadt zu Fuß“ (nach MSB, 4.6, 9. Maßnahme).
• Motivierung und Unterstützung durch den LK zur Durchführung von Fußver-kehrschecks von Querungsanlagen und möglichen Fußverkehrsachsen in den Städ-ten (Zehdenick, Velten, Kremmen, Fürstenberg/Havel), den Gemeinden (Mühlenbe-cker Land, Glienicke/Nordbahn, Oberkrämer, Löwenberger Land, Birkenwerder, Leegebruch) und Amtsbereichen (Gransee und Gemeinden) mit über 5.000 Einwohnern.
• Erarbeitung von Leitlinien zur Gestaltung des Fußverkehrs in Dörfern (umwegfreie Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV/SPNV, von Einrichtungen der sozialen Inf-rastruktur; Standards von Fußwegen: Breite und Oberflächenqualität, Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten; Sicherheit von Querungsstellen von Bundes- und Landesstraßen, Schienenwegen; dörfliche Spazierwege und kommunikationsfördernde Infrastruktur-angebote, etc.) sowie die Erprobung der Leitlinien in Pilotstudien (vgl. Herzog-Schlagk: 21 Themen zur Revitalisierung von kleinen Dörfern, in: www.fuss-ev.de/71-themen/foerderung-des-fussverkehrs-in-städten-und-dörfern).
• Umsetzung des Hauptwanderwege-Konzeptes des Landes Brandenburg, so wie es mit dem „Integralen Verkehrskonzept IVK 2002“ vom Landes-Kabinett beschlossen wurde (betrifft im LK den Europäischen Fernwanderweg E 10 und den 66-Seen-Rundwanderweg), zu einem vermarktungsfähigen Tourismusangebot. Diese Wanderwege und der Ruppiner-Land-Rundwanderweg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und stellen somit ein wichtiges Modellvorhaben für einen nachhalti-gen Tourismus in Deutschland dar (siehe www.wander-bahnhoefe-brandenburg.de).
• Queren überregionale Wanderwege Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist durch die Gewährleistung der Sichtbeziehungen und z.B. durch Geschwindigkeitsreduzie-rung oder Querungsanlagen für die größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
• Pflege, Weiterentwicklung und Vernetzung von regionalen und kommunalen Wan-derangeboten mit einer sachkundigen Wegweisung und Markierung.


Radverkehr


Der Landkreis Oberhavel verfügt mit den überregionalen Radwegen (z.B. Berlin-Kopenhagen, Radroute Historische Stadtkerne, etc.) und der flächenhaften Radwegevernetzung (Radeln nach Zahlen) über ein touristisch attraktives Radwegenetz. Die von der Landesregierung beabsichtigte Verstärkung der Radverkehrsförderung durch eine Landesstrategie bedarf allerdings der Konkretisierung und Untersetzung übergeordneter Netze durch regionale Verbindungen für den Alltagsverkehr. Für den Landkreis sind folgende Maßnahmen wichtig:
• Motivierung und Unterstützung durch den LK zur Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr in den Städten (nach MSB 4.6, 4. Maßnahme), die nicht zu Lasten des Fußverkehrs umgesetzt werden.
• Priorisierung und Beschleunigung der Lückenschlüsse insbesondere im höherwerti-gen Fahrradwegenetz und zur Erreichung der nächstgelegenen Stadt bzw. des Am-tes (z.B. Seilershof-Gransee).
• Sicherung der Betriebsqualität durch regelmäßige Überprüfung der Radverkehrsan-lagen hinsichtlich ihrer sicheren Befahrbarkeit.
• In der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist die zu erwartende Entwicklung des Fahrradtourismus aufzunehmen, um daraus die Anforderungen für die Zugangsstellen des SPNV ableiten zu können.
• Queren überregionale Radwege Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist durch die Gewährleistung der Sichtbeziehungen und z.B. durch Geschwindigkeitsreduzierung oder Querungsanlagen für die größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
• Bau komfortabler und sicherer B+R-Anlagen an allen für Pendler und Touristen wichtigen Haltepunkten des SPNV.


Schienenpersonennahverkehr (SPNV)


Der Landkreis verfügt noch immer über eine zentrale Schienenanbindung, obwohl in den letzten Jahrzehnten einige Strecken im Bundesland Brandenburg stillgelegt wurden. Ein Problem sind die Haltepunkte und deren barrierefreie Erreichbarkeit.
• Der LK setzt sich aktiv dafür ein, dass bis spätestens zum Jahr 2025 alle Bahnhöfe im Landkreis im mindestens Ein-Stunden-Takt erreichbar sind und lediglich Bahnhöfe mit einer sehr geringeren Nachfrage im Fahrplan als Bedarfshalte ausgewiesen werden (nach MSB 4.2, 7. bis 9. Maßnahme).
• Zusatzzüge für frequentierte Freizeitverbindungen an Wochenenden müssen erhalten, in der Verlässlichkeit stabilisiert und erweitert werden.
• Sämtliche Bahnsteige müssen barrierefrei erreichbar sein.
• Grundsätzlich werden alle Bahnhöfe Parkplätze und Fahrradabstellanlagen für den Pendlerverkehr erhalten.


Öffentlicher Personennahverkehr (übriger ÖPNV)


Die von der Landesregierung beabsichtigten Verbesserung der Angebote des SPNV bedürfen der komplementären Ergänzung der Verbesserung der Flächenerschließung durch ein leistungsfähiges Busangebot.
• Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Oberhavel (2021-2025) sind neben der Schülerbeförderung die Bedürfnisse der Berufspendler und der zunehmende Freizeitverkehr zu analysieren, zu prognostizieren und in einer Angebotsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen.
• Die Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs sind insbesondere in ländlichen Gebieten deutlicher herauszustellen, ggf. zu beleuchten und die Fahrplanaushänge müssen barrierefrei lesbar sein.
• Rufbusse müssen Kinderwagen, Rollatoren, Gepäckwagen und nach vorheriger Ab-sprache auch Fahrräder befördern.
• Deutliche Erfolge mit dem „Plus-Bus-Konzept“ in Sachsen und im LK Potsdam- Mit-telmark (vgl. Berichte und Diskussion im Rahmen der „Oberhavel Verkehrsgespräche“ am 30.8.2019) legen es auch für den LK nahe, ein Plus-Bus-Netzkonzept zu erstellen, mit dem Ziel, die Bedienungsqualität, Zuverlässigkeit und Anschlusssicherung zu verbessern und mehr Gemeinden an ein attraktives taktgebundenes Angebot anzuschließen.
• Nur für sehr dünn besiedelte Teile des LK mit geringer ÖPNV Nachfrage sind ÖPNV-Angebote „on demand“ akzeptabel. Hier sollte geprüft werden, ob innovative Ansät-ze, z.B. analog zum österreichischen IST-Mobil unter Verknüpfung verschiedener Fahrdienste-Anbieter (vgl. o.g. OHV-Verkehrsgespräche) unter den rechtlichen Rahmen-bedingungen des PBfG realisierbar sind.
• In der „weiteren Metropolregion“ (vgl. MSB, Abb.6), also im Norden des Landkreises, wird die Möglichkeit der Realisierung einer kreisübergreifenden Verbindung von
Rheinsberg (OPR) z.B. über Menz, Neuglobsow, Fürstenberg, Lychen oder über Gransee und Zehdenick nach Templin (UM) mit dem Angebot der Fahrradmitnahme geprüft und ggf. getestet.


Motorisierter Individualverkehr (MIV)


Nach der Brandenburger Mobilitätsstrategie ist das vorhandene Straßennetz im Bundes-land „ein grundsätzlich ausreichend dichtes klassifiziertes Straßennetz zur Erschließung sowohl des Berliner Umlandes als auch des weiteren Metropolenraumes.“ Investitionen sind nur noch „notwendig, um die geschaffene Infrastruktur dauerhaft in ausreichender Qualität zu erhalten.“ (siehe MSB 2030, 2.2.2) Diese Aussage sollte auch konsequent im LK vertreten und umgesetzt werden, auch in der Positionierung in laufenden Planungsverfahren.


Pendlerverkehr


Der Landkreis liegt zwischen den Berliner Bezirken Spandau, Reinickendorf und Pankow und der dünn besiedelten Brandenburger Peripherie. Im Hinblick auf Woh-nen/Arbeiten, Freizeit/Tourismus und höherwertige Infrastruktur bestehen sehr enge Austauschbeziehungen zum Kern der Metropolregion, die sich in erheblichen und noch wachsenden Pendlerbeziehungen ausdrücken (ca. 45 % Anteil an den Fahrtzwecken). Diese Besonderheit des LK und der hohe Anteil des KFZ-Verkehrs am Pendlerverkehr bedarf der stärkeren Berücksichtigung durch die folgenden Maßnahmen:
• Initiierung und Mitwirkung an einer „Pendlerstudie Berlin-Brandenburg“, die die quan-titative Entwicklung einschließlich einer Prognose, die Defizite und die Handlungs-möglichkeiten zur Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu untersu-chen hat,
• Initiierung, Erarbeitung und Umsetzung eines gemeinsamen Mobilitätskonzeptes mit den Berliner Bezirken Spandau, Reinickendorf und Pankow unter Beteiligung des Verkehrsverbundes analog zum „Gemeinsamen Mobilitätskonzept Osthavelland Spandau“
• Dabei insbesondere Berücksichtigung der umweltfreundlichen Bewältigung der „letz-ten Meile“ vom/zum Wohnort (Fußverkehr, B+R, P+R, Anreize zum Ride-Sharing etc.)
• Beteiligung an verbessertem regionalem Verkehrsmanagement (Steuerungsstrate-gien und Störfallmanagement).


* Gemeinsame Stellungnah-me des Fachverbandes Fuß-verkehr Deutschland / FUSS e.V.- Brandenburg und des Vereines Umweltbahnhof Dannenwalde UBD e.V.
Verfasser:
Dr. Friedemann Kunst und
Bernd Herzog-Schlagk
Stand: 1. November 2019
UBD e.V.
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16775 Gransee OT Dannenwalde
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Seit 1985 vertritt FUSS e. V. die Interessen der Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland. Bei allen Fragen zum Fußverkehr sind wir Ansprech­partner für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Wir erarbeiten Stellungnahmen und schlagen Änderungen für Gesetze und Richtlinien vor. Weil Gehen als wichtigster Baustein nachhaltiger Mobilität nicht isoliert betrachtet werden kann, arbeiten wir dabei mit Verbänden zusammen, die sich mit Rad-, Bus- und Bahnverkehr befassen.

Als Fachverband beraten und vernetzen wir Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

Als Lobby setzen wir uns für Fußgänger-Belange ein, etwa in der Straßenverkehrsordnung, in Planungsrichtlinien und im Bußgeldkatalog.

Als Bürgerinitiative arbeiten wir dezentral in unseren Ortsgruppen an besseren Bedingungen für das Gehen.

Als Teil der Zivilgesellschaft informieren wir Medien, veranstalten Vor-Ort-Aktionen und publizieren selbst.

 

Kontaktperson für das Land Brandenburg ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

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FUSS e.V. setzt sich für eine nachhaltige Mobilität, für die Förderung des Umweltverbundes (Gehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel) und als Lobby für die Belange der Fußgänger ein.

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Die Texte auf dieser Website wurden von Bernd Herzog-Schlagk (Gransee/Landkreis Oberhavel) erstellt.

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Hauptwege zum Wandern

Das Land verfügt durch die aktive Mitarbeit des FUSS e.V. seit 2003 über ein in Deutschland einmaliges, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbares, Hauptwanderwegenetz.

In einer Länge von ca. 1.300 Kilometern sind derzeit insgesamt 78 Wander-Etappen mit Bus und Bahn erreichbar. Sie können 21 Wünsche äußern, wie z.B. das Wandern mit Kindern oder auch sportliche Herausforderungen, etc.. Auf jeden Fall ist die Anreise mit dem Auto ungünstig, denn es geht immer nur vorwärts… zum nächsten Bahnhof oder zur nächsten Haltestelle. Alle Wanderkarten können ausgedruckt werden.

www.wander-bahnhoefe-brandenburg.de oder

www.abgefahren-losgewandert.de

   
   

Projektlogo, Mareike Thies, FUSS e.V.

 

Aus der Stadt wandern

In der Regel ist es eine Herausforderung aus der Stadt herauszuwandern oder am Ende der Wanderung den Abfahrtbahnhof zu erreichen.

Der Verlauf des Europäischen Fernwanderweges E 11 wurde 2019 von FUSS e.V. beispielhaft auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) genauer analysiert und anschließend festgelegt. In Frankfurt (Oder) befinden sich immerhin insgesamt knapp 12 Kilometer Wanderweg im städtischen Gebiet, die bisher weder ausgeschildert oder markiert, noch in Karten ausgewiesen werden. Das soll sich ändern.

http://www.fussverkehrsstrategie.de/modellstaedte/9-staedte/94-frankfurt-oder.html

(Oder)>Route 4 (E 11)

 

Bahnhof Frankfurt (Oder), Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

 

Wanderwege-Check in Oberhavel

Eine Wanderwege-Gruppe des Vereins Umweltbahnhof Dannenwalde e.V. hat zusammen mit dem FUSS e.V. 2023 auf dem Europäischen Fernwanderweg E10 eine 11 Kilometer lange Etappe getestet und festgehalten, wo die Wegweisungen nachgebessert werden und vor allem, wo die Wanderinnen und Wanderer an Straßenabschnitten unbedingt geschützt werden müssen. Eine detaillierte Unterlage wurde den zuständigen Stellen mit einem Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt, die Reaktionen stehen noch aus.

Wanderweg-Check (pdf)

 

 E10

Ein gefährlicher Straßenabschnitt, Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

 

Wanderwege kreuzen Straßen

Sie tun es in der Landschaft - und diese Querungsstellen werden in der Regel für die Wanderinnen und Wanderer nicht ausreichend gesichert.

FUSS e.V. und der Verein Umweltbahnhof Dannenwalde e.V. haben einen Fuß- und Radverkehrs-Check an einer solchen Stelle im Norden Brandenburgs an der schnell befahrenen Bundesstraße B96 durchgeführt und erschreckende Missstände festgestellt. In einer Expertise wurden für den Landkreis als Untere Straßenverkehrsbehörde Vorschläge zusammengestellt, wie die Situation für alle Verkehrsteilnehmer sicherer werden kann. Ein Beispiel, wie man auch in anderen Regionen argumentieren könnte:

EXPERTISE

zur derzeitigen Querungssituation an der Bundesstraße B 96 / Abzweig Seilershof (pdf-Download) sowie die Pressemitteilung: „Tempo 50 auf der B96 bei Seilershof – Ein Erfolg gemeinsamer Zusammenarbeit“ (pdf-Download)

 

 

Wegweisung an der B96 Abzweig Seilershof, Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

 

 

Barfußpfad Dannenwalde

Die Stadt Gransee und FUSS e.V. eröffneten 2007 den ersten Barfußpfad in Brandenburg mit thematischer Verknüpfung zu touristischen Zielen und denkwürdigen Informationen.

Es ist der erste Barfußpfad auch für den Kopf und mit direktem Bahnanschluss, knapp eine Stunde vom Hauptbahnhof Berlin entfernt. Die Betreuung haben die Gemeinde Dannenwalde, der FUSS e.V. und der Verein Umweltbahnhof Dannenwalde UBD e.V. übernommen. Wer Spaß an Gartenarbeiten hat, kann sich gerne beteiligen (Kontakt). Weitere Informationen finden Sie unter:

www.barfusspfad-dannenwalde.de

Foto: Carola Martin, Rheinsberg

Beine
Foto: Bernd Herzog-Schlagk (FUSS e.V.)

Die „Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030“ beinhaltet die Gründung einer Landesinitiative „Stadt zu Fuß“ sowie die „Unterstützung von Strategien für eine Stärkung …des Fußverkehrs.“ FUSS e.V. hat diese Aussagen aufgegriffen und versucht sie mit Leben zu füllen, vgl. die folgenden Aktivitäten. Ziel ist die Schaffung eines kleinen Städtenetzes zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in den Städten Brandenburgs. Die Städte und Kreise müssen zum Mitmachen motiviert werden und dafür sind aktive Mitstreiterinnen und Mitstreiter vor Ort notwendig! (Kontakt) Die Beschlussvorlage des Landes finden Sie als Download Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030“, dazu die Stellungnahme von FUSS e.V.: Bedeutung des Fußverkehrs in der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030

 

Mobilitätsgesetz Brandenburg 2024

 Fußgänger in Frankfurt (Oder)
Fußgänger in Frankfurt (Oder) (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Dem „Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ ist es gelungen, dass die Landesregierung einen Dialogprozess mit dem Ziel umsetzten will, noch bis zum Ende der Wahlperiode dem Landtag ein „Mobilitätsgesetz Brandenburg“ zur Abstimmung vorzulegen. Am 29. April hat der Landtag beschlossen, dass das Gesetz bis zum Jahr 2024 zu erarbeiten ist. Dadurch soll der Autoverkehrsanteil am Gesamtverkehr von derzeit etwa 60 bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent gesenkt und der Verkehr bis 2050 in Brandenburg klimaneutral werden (Drucksache 7/3463). Der Fußverkehr hatte in der vom Landtag gleichzeitig abgelehnten Beschlussvorlage zur Volksinitiative einen eigenständigen Absatz „Fußverkehr fördern“ (Punkt 8 von 10 Zielen). FUSS e.V.-Brandenburg hat dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seine Mitarbeit im Dialogprozess angeboten. Weitere Informationen können Sie erst einmal dem Protokoll der Landtagssitzung sowie dem Vorschlag des FUSS e.V.-Brandenburg Mobilitätsgesetz-Vorschlag (pdf) entnehmen.

 

Innerörtliche Mobilität

Zuwegung zur neuen Fußgängerzone Rathausmarkt mit Zebrastreifen über die Förster-Funke-Allee
Erreichbarkeit der Fußgängerzone in Kleinmachnow (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat eine Umfrage in brandenburgischen Kommunen mit über 10.000 Einwohnern und bei weiteren Fachexperten u.a. dem FUSS e.V.-Brandenburg in Auftrag gegeben, um eine Standortbestimmung und Handlungsempfehlungen zur Förderung einer umweltgerechten innerörtlichen Mobilität zu erarbeiten. Der Endbericht wurde im September 2022 veröffentlicht und sollte in die zukünftige Diskussion auf Landesebene aber auch gerade in den Kommunen einfließen. Wir haben die wesentlichen Aussagen zum Umweltverbund und die überschaubaren Hinweise zum Fußverkehr in Brandenburger Städten (pdf) zusammengefasst.

 

 

Nahverkehrsbeirat Overhavel

FUSS e.V. ist seit 1996 Mitglied im Nahverkehrsbeirat des Landkreises Oberhavel OHV und begleitete / begleitet kontinuierlich die Beschlussvorlagen und Fortschreibungen des Nahverkehrsplans.

Nach dem Landes-ÖPNV-Gesetz sind Nahverkehrsbeiräte eine freiwillige Aufgabe und deshalb gibt es sie längst nicht mehr in allen Kreisen. In OHV ist es dagegen üblich, in diesem Gremium auch den Fuß- und Radverkehr in die Beratungen einzubeziehen.

 

www.oberhavel.de>Bürgerservice>Auto-und-Verkehr/Nahverkehrsbeirat

 

Protest gegen touristische Busse im Stadtteil Bornstedt/Potsdam - verständlich, aber als Parole auch sehr fragwürdig. Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

 

Rettet die kleinen Bahnhöfe!

Im Jahre 1995 starteten der FUSS e.V. und der Verein UMKEHR e.V. die Kampagne „Rettet die kleinen Bahnhöfe in Brandenburg“ und erreichte 1996 die Wiedereröffnung des Bahnhofes Dannenwalde (Gransee).

Diese Initiative war nachhaltig, der Bahnhof wurde zum bundesweiten Modellfall für den Erhalt von Bahnhöfen und zum Ausgangspunkt zahlreicher weiterführender Aktivitäten, insbesondere für den umweltgerechten Tourismus in der Region. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble wird heute vom Verein Umweltbahnhof Dannenwalde UBD e.V. betreut, der mit dem FUSS e.V.-Brandenburg, dem VCD-Brandenburg und kommunalen Vereinen kooperiert.

www.umweltbahnhof-dannenwalde.de

Hauptgebäude des Bahnhofes Dannenwalde (Gransee), Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unseren Aktivitäten in folgenden Städten und Regionen:

sowie Informationen zu gelaufenen Fußverkehrs-Checks.

 


 

Landeshauptstadt Potsdam

Blaue Schilder
Das soll es nicht mehr geben, Oranienburg (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Potsdam hat 2019 die Erarbeitung eines „Fußverkehrskonzeptes" in Auftrag gegeben und der FUSS e.V. war Mitglied im Begleitkreis.

Die Stadt möchte den Anteil der Fußwege an den täglichen Wegen der Potsdamer Bevölkerung von derzeit 29 % bis zum Jahr 2028 auf 32 % anheben. Die Infrastruktur für den Fußverkehr soll attraktiver und die Aufenthaltsqualität soll verbessert werden. Um der Aktivität Nachdruck zu verleihen, fehlt eine kleine Gruppe von Unnachgiebigen, die den Prozess begleiten (Kontakt).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.potsdam.de/fussverkehrskonzept

 

 

Eberswalde

Gehweg in der Franz-Brüning-Straße
Gehweg in der Franz-Brüning-Straße (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Eberswalde hat sich 2021 leider vergeblich darum beworben, beim Projekt „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ Modellstadt zu werden. Als Untersuchungsgebiet wurde der westliche Stadtteil Finow vorgeschlagen, um daraus beispielhaft Konzepte auch für die anderen Stadtteile zu erarbeiten. Finow ist eine eigenständige und recht ungewöhnliche Siedlung mit weitläufigen Plattenbauten, einem eher unstrukturierten Stadtteil sowie einer durch den Durchgangsverkehr lärmgeschädigten unattraktiven Geschäftsstraße. Das sind in der Tat große Herausforderungen und deshalb hat der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. eine punktuelle Unterstützung zugesagt.

 

 

Frankfurt (Oder)

Rathaus Frankfurt (Oder)
Rathaus Frankfurt (Oder) (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Frankfurt (Oder) wurde als erste bundesweite Modellstadt für eine „Fußverkehrsstrategie“ vom FUSS e.V. in Brandenburg ausgewählt und hat sich eine Zusammenarbeit gewünscht.

2019/2020 wurden und werden Verwaltungs- und Fachgespräche, ein Workshop sowie zahleiche Fußverkehrschecks durchgeführt. Ziel sind die Verankerung des Fußverkehrs im „Mobilitätsplan Frankfurt (Oder) 2030“ und die Umsetzung von Fußgängerhauptachsen als Grundlage für ein gesamtstädtisches Fußwegenetz. Auch hier werden Mitstreiterinnen und Mitstreiter gesucht (Kontakt).Wir empfehlen die sehr informative Zusammenstellung der Modellstadt-Aktivitäten in Frankfurt (Oder) sowie den Handlungsleitfaden "Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie".

 

Gransee

Landesstraße L22 in Gransee
Landesstraße L22 nur schwer überquerbar (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Gransee und Gemeinden (ca. 6.000 Ew.) entwickelte 2021/22 ein Mobilitätskonzept und die Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (OHBV) hat dafür das Planungsteam Nuts One GmbH beauftragt. Der gut erhaltene historische Altstadtkern dieser Kleinstadt ist weitgehend verkehrsberuhigt; dringenden Handlungsbedarf sieht FUSS e.V. dagegen gleich nach Austritt aus dem Stadttor. Der Verein arbeitete im Beteiligungsverfahren mit und wurde um eine Stellungnahme gebeten. Der gut erhaltene historische Altstadtkern dieser Kleinstadt ist weitgehend verkehrsberuhigt; dringenden Handlungsbedarf sieht FUSS e.V. dagegen gleich nach Austritt aus dem Stadttor. In der Stellungnahme (pdf) wird der Sachverhalt beschrieben. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist die Aufnahme im Innovativen Mobilitätskonzept, Abschnitt Rad- und Fußverkehr (pdf).

 

Hennigsdorf

Gehweg in der Choisy-le-Roi-Straße
Gehweg in der Choisy-le-Roi-Straße (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Hennigsdorf hat sich 2021 leider vergeblich darum beworben, beim Projekt „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ Modellstadt zu werden. Als Untersuchungsgebiet wurde Hennigsdorf-Nord vorgeschlagen, für das ein Quartiersentwicklungskonzept in Arbeit ist. Die Stadt möchte insbesondere die Gehwegbeläge und auch die Beleuchtung der Flächen für den Fußverkehr verbessern. Das sind in der Tat große Herausforderungen und deshalb hat der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. eine punktuelle Unterstützung zugesagt.

 

 

 

 

Kleinmachnow

Zuwegung zur neuen Fußgängerzone Rathausmarkt mit Zebrastreifen über die Förster-Funke-Allee
Zuwegung zur neuen Fußgängerzone Rathausmarkt mit Zebrastreifen über die Förster-Funke-Allee (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Kleinmachnow hat sich 2021 leider vergeblich darum beworben, beim Projekt „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ Modellstadt zu werden, obwohl sie mit gerade einmal 12 % Fußanteil einen Impuls zur Stärkung des Fußverkehrs besonders nötig hätte. Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. hat der Stadtverwaltung deshalb unabhängig vom Projekt seine Unterstützung zugesagt und würde insbesondere die schrittweise Realisierung eines durchgehenden Uferwegs entlang des Teltowkanals und die Fortsetzung des in den 1930er-Jahren begonnenen Netzes von Fußwegeverbindungen („Schluppen“) konkret unterstützen wollen.

 

 

 

Luckenwalde

Luckenwalder Platte in der Dahmer Straße
Luckenwalder Platte in der Dahmer Straße (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Die Stadt Luckenwalde hat sich 2021 leider vergeblich darum beworben, beim Projekt „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ Modellstadt zu werden, obwohl oder vielleicht weil sie bereits herausragende bauliche Maßnahmen umgesetzt hat. Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. hat der Stadtverwaltung deshalb unabhängig vom Projekt seine Unterstützung zugesagt und würde sich wünschen, dass andere Städte und Gemeinden von der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen in Luckenwalde profitieren können und die Stadt natürlich auch Impulse von anderen Städten erfährt. Ein Beispiel finden Sie unter: Gehwege: frei – sicher – komfortabel! Luckenwalde setzt auf ein barrierefreies Gehwegnetz (pdf) ... sowie anhand eines Impuls-Referates: Gehwegüberfahrten (pdf).

 

 

Oranienburg

Begehung in der Fischerstraße
Begehung in der Fischerstraße (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

In der Kreishauptstadt Oranienburg des Landkreises Oberhavel wurde eine erste Begehung durchgeführt und alle Beteiligten waren sich darin einig, dass für die Stadt ein Fußverkehrskonzept erarbeitet werden soll. Noch gibt es keinen Beschluss der Stadtverordneten oder eine andere bindende Beschlussfassung dazu, die örtlichen Medien reagierten aber sehr positiv auf diese Ansätze. Sie finden hier eine Kurzfassung „Oranienburg will die Infrastruktur für Fußgänger verbessern!“.

 

 

Landkreis Oberhavel

Innenstadt Gransee
Auch die kleineren Städte im Landkreis benötigen mehr Aufmerksamkeit bei der Planung von Fußverkehrsanlagen. Beispiel Innenstadt Gransee. (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Der Kreistag des Landkreises Oberhavel OHV hat die Erstellung einer „Mobilitätsstrategie 2040“ beschlossen und der FUSS e.V. ist im Beteiligungsverfahren integriert.

Auf der Grundlage der „Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030“ will der Landkreis damit eine Verkehrswende mit Stärkung des Umweltverbundes (Fuß, Rad, Bus und Bahn) in die Wege leiten. Bisher sind andere Landkreise diesbezüglich noch sehr zurückhaltend, insofern ist dies ein Modellvorhaben. Hier finden Sie eine gemeinsame Stellungnahme des FUSS e.V. und des Vereins Umweltbahnhof Dannenwalde UBD e.V., hier Informationen über das laufende Verfahren beim Landkreis Oberhavel.

 

 

 

Templin

Templin Mühelnstraße
Schlecht querbare Mühlenstraße (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Der Luftkurort Templin (ca. 16.000 Ew.) hat Probleme mit seiner einzigen Hauptverkehrsstraße quer durch die Innenstadt und der Verein Grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg GBK aus Potsdam hat im September 2022  eine Präsenzveranstaltung mit Ortsbegehung „Strategien für einen besseren Fußverkehr in der Kommune“ durchgeführt. Daraus entstand eine recht umfangreiche „Expertise Mobilität zu Fuß in Templin“ (pdf) des FUSS e.V.-Brandenburg, sowie eine kurze Stellungnahme (pdf)

 

 

 

 

Fußverkehrs-Checks

Regelwidrige Flächenaufteilung in Frankfurt (Oder)
Beispiel einer regelwidrigen Flächenaufteilung mit einem zu schmalen Gehweg in Frankfurt (Oder) (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)

Der FUSS e.V. führte zum Beispiel in Frankfurt (Oder) umfassende Fußverkehrs-Checks durch, die im Format „BlitZlicht“ auch für andere Städte zu empfehlen sind.

Fußverkehrschecks oder auch Begehungen sind häufig die Einstiegs-Aktivität, um vor Ort auf die Bedingungen und Bedürfnisse von Zu-Fuß-Gehenden hinweisen zu können. Sie sind Mängel-Analysen, sollten aber auch auf bereits durchgeführte positive Infrastrukturmaßnahmen aufmerksam machen. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Website www.fussverkehrs-check.de.

 

 

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